Der Preis entsteht nicht im Portal
Angebotspreise auf Immobilienportalen sind Wunschpreise. Für eine belastbare Bewertung zählen tatsächlich beurkundete Abschlüsse vergleichbarer Objekte, Lagequalität, Zustand, Legalität und die aktuelle Nachfragesituation im jeweiligen Segment. Ein zu hoch gestartetes Objekt verbrennt Aufmerksamkeit — nach sechs Monaten am Markt verhandeln Käufer härter als am ersten Tag.
Unterlagen, die Sie vor dem Start brauchen
- Nota Simple (aktueller Grundbuchauszug)
- Cédula de Habitabilidad
- Energieausweis (im Inserat gesetzlich verpflichtend, Real Decreto 390/2021)
- Baugenehmigungen, Pläne, Endabnahmen und ggf. Legalisierungen
- IBI-Bescheid, Gemeinschaftskosten, Versicherungspolice
- ETV-Lizenz, falls vorhanden
Diskret oder sichtbar vermarkten?
Beides ist möglich, und wir legen es gemeinsam fest:
- Diskret: gezielte Ansprache vorgemerkter Kunden und geprüfter Partnermakler, keine Adresse, keine Straßenansicht, keine Portale
- Sichtbar: professionelle Fotografie, Drohnenaufnahmen, Video, Exposé in vier Sprachen und breite Portalpräsenz
- Kombiniert: stiller Start über das Netzwerk, danach kontrollierte Öffnung
Ablauf bis zum Notar
- Bewertung und Strategiegespräch
- Aufbereitung: Unterlagen, Home Staging, Fotografie
- Qualifizierte Interessenten, begleitete Besichtigungen
- Angebotsverhandlung und Reservierung
- Arras-Vertrag mit 10 % Anzahlung
- Notartermin, Zahlung und Übergabe
Steuern beim Verkauf
Rechtsstand August 2026, ohne Anspruch auf steuerliche Beratung:
- Gewinnsteuer bei Nichtresidenten: einheitlich 19 % auf den Veräußerungsgewinn (IRNR), unabhängig von der Höhe des Gewinns
- Gewinnsteuer bei in Spanien Steuerresidenten: Sparer-Skala der Einkommensteuer, aktuell 19 % bis 30 % in Stufen (30 % ab 300.000 € Bemessungsgrundlage)
- 3 % Einbehalt bei nichtresidenten Verkäufern: Der Käufer führt 3 % des Kaufpreises über das Modelo 211 direkt ans Finanzamt ab; Anrechnung bzw. Erstattung erfolgt über die eigene Erklärung (Modelo 210)
- Plusvalía Municipal (IIVTNU): Gemeindesteuer auf den Bodenwertzuwachs, grundsätzlich vom Verkäufer zu zahlen; bei nichtresidenten Verkäufern haftet nach dem TRLHL der Käufer als Ersatzschuldner — regeln Sie das ausdrücklich im Vertrag
- Zuvor gezahlte Kaufnebenkosten, Notar-, Anwalts- und Maklerkosten sowie nachgewiesene Investitionen mindern den steuerpflichtigen Gewinn
Wie lange dauert ein Verkauf?
Im Premiumsegment sind sechs bis zwölf Monate realistisch. Richtig bepreiste Objekte in gefragten Lagen gehen schneller, sehr individuelle Objekte brauchen den passenden Käufer — und der kommt oft über das Netzwerk, nicht über die Anzeige.
Was Sie von mir erwarten können
Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unter Ihrer Erwartung liegt. Ich begleite Verkäufe persönlich, spreche mit Interessenten in vier Sprachen und halte Sie in jeder Phase auf dem Laufenden.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Plusvalía beim Verkauf auf Mallorca?
In der Regel der Verkäufer. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, müssen aber im Kaufvertrag festgehalten werden.
Was ist der 3-Prozent-Einbehalt?
Verkauft ein Nichtresident, behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt sie als Vorauszahlung auf die Gewinnsteuer ans Finanzamt ab. Zu viel gezahlte Beträge werden über die Steuererklärung erstattet.
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf auf Mallorca?
Im Premiumsegment üblicherweise sechs bis zwölf Monate, abhängig von Preis, Lage und Individualität des Objekts.
Kann ich meine Immobilie verkaufen, ohne dass es öffentlich sichtbar wird?
Ja. Eine diskrete Vermarktung über vorgemerkte Kunden und geprüfte Partner ist möglich, ganz ohne Portalanzeige.
Quellen
- Agencia Tributaria — Manual de Tributacion de No Residentes: ganancias por venta de inmuebles
- Ley 5/2004 del IRNR (retencion del 3 %, modelo 211)
- Agencia Tributaria — IRPF 2025: escala de la base liquidable del ahorro (19–30 %)
- Real Decreto Legislativo 2/2004 (TRLHL) — IIVTNU / Plusvalia municipal
- Real Decreto 390/2021 — Certificado de eficiencia energetica (Pflicht im Inserat)
Fachlich geprüft: 06. August 2026. Alle Angaben beruhen auf den genannten offiziellen Quellen und geben den dort dokumentierten Rechts- und Datenstand wieder. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
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