Warum der Ablauf auf Mallorca anders ist als in Deutschland
Ein Immobilienkauf auf Mallorca folgt spanischem Recht. Es gibt keinen deutschen Notaranderkonto-Automatismus, der Kaufvertrag wird oft in zwei Stufen geschlossen, und Sie brauchen von Anfang an eine spanische Steuernummer. Wer die Reihenfolge kennt, kauft entspannt — wer sie nicht kennt, verliert im schlimmsten Fall seine Anzahlung.
Schritt 1: NIE-Nummer und spanisches Bankkonto
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer in Spanien. Ohne sie können Sie weder kaufen noch Steuern zahlen noch Strom anmelden.
- Beantragung über das Konsulat in Deutschland oder direkt auf Mallorca (Policía Nacional, Palma)
- Bearbeitungszeit: meist 1–3 Wochen, mit Vollmacht auch ohne Anwesenheit möglich
- Parallel dazu: spanisches Bankkonto eröffnen, da Notar und Verkäufer in der Regel bankbestätigte Schecks erwarten
Schritt 2: Besichtigung und Vorprüfung
Bevor Geld fließt, prüfen wir gemeinsam mit Anwalt und Architekt:
- Nota Simple aus dem Grundbuch (Registro de la Propiedad): Eigentümer, Fläche, Belastungen, Hypotheken
- Cédula de Habitabilidad: Bewohnbarkeitsbescheinigung, ohne sie keine Strom- und Wasserverträge
- Baugenehmigungen und Legalität: besonders bei Fincas im ländlichen Raum (suelo rústico) ein häufiger Stolperstein
- Energieausweis und offene Gemeindeabgaben (IBI, Müll, Gemeinschaftskosten)
Schritt 3: Reservierungsvertrag
Mit dem Reservierungsvertrag (contrato de reserva) wird die Immobilie meist für 14 bis 30 Tage vom Markt genommen. Üblich sind 6.000 bis 20.000 Euro, die auf einem Treuhandkonto des Anwalts liegen und später auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Schritt 4: Arras-Vertrag (contrato de arras)
Der privatschriftliche Vorvertrag ist der eigentliche wirtschaftliche Bindungspunkt. Üblich sind 10 % des Kaufpreises.
- Springt der Käufer ab, verliert er die Anzahlung.
- Springt der Verkäufer ab, muss er den doppelten Betrag zurückzahlen (arras penitenciales, Art. 1454 Código Civil).
- Im Vertrag stehen Kaufpreis, Notartermin, Übergabezustand, Inventar und Bedingungen (z. B. Finanzierungsvorbehalt).
Schritt 5: Notartermin und Escritura
Beim Notar wird die Escritura Pública unterschrieben, der Restkaufpreis übergeben und der Schlüssel übergeben. Sie können persönlich erscheinen oder eine notarielle Vollmacht (poder) erteilen. Der Notar meldet den Eigentumswechsel elektronisch an das Grundbuch.
Schritt 6: Nach dem Kauf
- Grunderwerbsteuer fristgerecht zahlen: die ITP-Frist beträgt einen Monat ab Beurkundung (ATIB)
- Eintragung ins Grundbuch, Dauer 2–8 Wochen
- Ummeldung von Strom, Wasser, IBI und Hausverwaltung
- Bei Nichtresidenten: jährliche Steuererklärung Modelo 210
Wie lange dauert das Ganze?
Von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe vergehen in der Regel 8 bis 12 Wochen. Mit Finanzierung über eine spanische Bank sollten Sie eher 12 bis 16 Wochen einplanen.
Mein Rat aus der Praxis
Unterschreiben Sie nie einen Arras-Vertrag ohne vorherige Grundbuch- und Legalitätsprüfung. Auf Mallorca sind es selten die großen Dinge, die einen Kauf scheitern lassen, sondern nicht eingetragene Anbauten, fehlende Bewohnbarkeitsbescheinigungen oder unklare Zufahrtsrechte.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Anwalt beim Immobilienkauf auf Mallorca?
Rechtlich vorgeschrieben ist er nicht, praktisch aber unverzichtbar. Der Notar prüft in Spanien nicht die Baulegalität oder offene Lasten. Ein unabhängiger Anwalt kostet üblicherweise rund 1 % des Kaufpreises und übernimmt Grundbuch-, Legalitäts- und Vertragsprüfung.
Wie hoch ist die Anzahlung beim Arras-Vertrag?
Üblich sind 10 % des Kaufpreises. Springt der Käufer ab, verfällt der Betrag; springt der Verkäufer ab, zahlt er das Doppelte zurück.
Kann ich als Deutscher ohne Wohnsitz in Spanien kaufen?
Ja. Sie benötigen lediglich eine NIE-Nummer. Ein Wohnsitz oder eine Residencia ist für den Kauf nicht erforderlich.
Wie lange dauert ein Immobilienkauf auf Mallorca?
Von der Reservierung bis zum Notartermin vergehen typischerweise 8 bis 12 Wochen, mit spanischer Finanzierung 12 bis 16 Wochen.
Quellen
- Codigo Civil, Art. 1454 — arras penitenciales (Anzahlung / doppelte Rueckzahlung)
- Real Decreto 240/2007 y Orden — NIE fuer Auslaender
- ATIB — Fristen und Verfahren ITP (ein Monat ab Beurkundung)
- Ley Hipotecaria / Registro de la Propiedad — Eintragung des Eigentumswechsels
Fachlich geprüft: 06. August 2026. Alle Angaben beruhen auf den genannten offiziellen Quellen und geben den dort dokumentierten Rechts- und Datenstand wieder. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
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